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Als erstes benötigen wir von dir ein paar Daten. Wir behandeln diese natürlich vertraulich und geben sie ohne dein Einverständnis nicht weiter. Danach kannst du ein Portfolio erstellen und Bilder hoch laden. Diese Inhalte werden von uns zuerst überprüft und entscheiden anschließend, ob wir dich in unsere Datenbank mit aufnehmen möchten. Du gehst mit dieser Anmeldung keine Verpflichtungen ein und die Aufnahme in die MAKANIA Datenbank ist komplett kostenlos.

AGB

Allgemeine GeschäftsbedingungenZwischen der Makania UG (haftungsbeschränkt) und dem Benutzer wird mit der Anmeldung folgender Personalvermittlungsvertrag geschlossen:

1. Personalvermittlung
Die Vermittlung von Personal durch den Personalvermittler ist erfolgsabhängig und zunächst kostenlos und unverbindlich. Für das Unternehmen / den Kunden wird die Dienstleistung erst dann kostenpflichtig, wenn ein Auftrag zwischen dem Unternehmen / dem Kunden und dem vermittelten Künstler zustande kommt.

2. Stellenbeschreibung
Das Unternehmen / der Kunde verpflichtet sich, alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Daten und Informationen betreffs der zu besetzenden Stelle und zum Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

3. Leistungen des Personalvermittlers
Der Personalvermittler verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig im Interesse des Auftraggebers auszuführen. Der Personalvermittler behandelt die persönlichen Daten des Künstlers streng vertraulich und beachtet in diesem Zusammenhang alle geltenden Vorschriften des Datenschutzes. Sobald die Zustimmung des Künstlers vorliegt, wird der Personalvermittler die persönlichen Angaben und Bewerbungsunterlagen des Künstlers an das Unternehmen / den Kunden weiterleiten oder den Künstler zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen / dem Kunden auffordern.

4. Bewerberkontakt
Der Personalvermittler übernimmt keine Gewähr, dass ein Kontakt mit dem Künstler zustande kommt, falls dieser nicht wie mit dem Personalvermittler vereinbart vorgeschlagene Vorstellungstermine wahrnimmt o. a. vereinbarte Formen der Kontaktaufnahme unterlässt.

5. Sonderleistungen
Der Personalvermittler übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten für Vorstellungsgespräche von Künstlern im Haus des Unternehmens bzw. von ihm vereinbarten anderen Orten. Reise- und Übernachtungskosten des Personalvermittlers, die im Rahmen eines Auftrages und auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens entstehen, sind vom Unternehmen/Kunden direkt an den Personalvermittler nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen/Quittungen zu zahlen.

6. Vertragsabschluß mit Bewerbern
Das Unternehmen / der Kunde verpflichtet sich, den Personalvermittler unverzüglich nach Zustandekommen/Vollendung des Auftrags/Projektes mit dem vom Personalvermittler vorgestellten Künstler zu informieren. Werden Unterlagen und Informationen, die das Unternehmen / der Kunde vom Personalvermittler erhalten hat weitergegeben und schließt ein Dritter auf Grund dessen einen Vertrag mit dem Bewerber, schuldet das Unternehmen / der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar, da Punkt 9 der AGB verletzt wurde. Kommt ein Vertrag zwischen Unternehmen und einem vom Personalvermittler vorgestellten Künstler nach Ablauf der Zusammenarbeit zustande, so bleibt der Anspruch des Personalvermittlers auf Zahlung des Vermittlungshonorars unverändert bestehen, wenn der Künstler im Zeitraum der vereinbarten Vermittlung dem Unternehmen / dem Kunden vorgestellt wurde.

7. Honorarvereinbarung
Die Makania UG (haftungsbeschränkt) berechnet für die Leistungen vermittelter Künstler ein Vermittlungshonorar. Die höhe des Honorars wird prozentual, auf die Gesamtrechnung des Künstlers, am Ende seiner Tätigkeit veranschlagt. Das Honorar ist auch geschuldet, wenn innerhalb eines Jahres, nach Beendigung dieses Vertrages, ein neuer Arbeitsvertrag zwischen einem von uns nachgewiesenem Künstler und Ihnen zustande kommt. Wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Künstler und einer dritten Person geschlossen, jedoch der Künstler mit Arbeiten in Ihrem Haushalt oder Betrieb beschäftigt, gilt dies ebenfalls als erfolgter Abschluss gemäß Absatz 1. Gleiches gilt, wenn Sie einem Dritten die Daten des Künstlers zugänglich machen, und der Künstler daraufhin im Haushalt oder Betrieb des Dritten beschäftigt wird.

8. Zahlungsvereinbarungen
Das Vermittlungshonorar ist unmittelbar nach Vollendung des Projektes, innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Makania UG (haftungsbeschränkt) schuldet in keinem Fall für Zahlungsverzögerungen- und oder aussetzungen des Auftraggebers. Vergütungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nach Zahlungseingang des Auftraggebers und Beendigung des Auftrages.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit der Unterlagen
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei erhalten habe, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages. Bewerbungsunterlagen, die das Unternehmen / der Kunde vom Personalvermittler erhält, bleiben dessen Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichteinstellung des Künstlers durch das Unternehmen / den Kunden sind diese Unterlagen unverzüglich an den Personalvermittler oder an eine von ihm berechtigte Person zurückzugeben. Der Vermittler wird personenbezogene Daten des Unternehmens/Kunden ausschließlich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit in seiner elektronischen Datenverarbeitung speichern und nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages verarbeiten. Er ist ohne Zustimmung des Unternehmens / des Kunden nicht berechtigt, diese Daten an Dritte weiterzugeben.

10. Schlussbestimmungen
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über den Dienstvertrag und die Arbeitsvermittlungsverordnung anzuwenden.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand aller Leistungen aus einem Vertrag zwischen Personalvermittler und Unternehmen ist Ulm.

12. Ausfertigung des Vertrages
Beide Parteien haben eine gleich lautende Ausfertigung des Vertrages erhalten. Mit dem Vorliegen des unterschriebenen Vermittlungsvertrages beginnt der Arbeitsvermittler mit der Vermittlungstätigkeit.
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